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Finanzielle Förderung

Sparen Sie bis zu 500 Euro mit dem Bildungsscheck, der neuen Förderung für berufliche Weiterbildung.

1. Bildungsscheck

Die Landesregierung will mit der Ausgabe von Bildungsschecks Unternehmen und Beschäftigte im Bundesland NRW zu mehr beruflicher Weiterbildung motivieren. Als Anreiz dafür bietet der Bildungsscheck sozusagen Weiterbildung „zum halben Preis“.

Wer übernimmt die Kosten?

Das Land NRW übernimmt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis 500 Euro). Angesprochen werden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Beschäftigte), die länger als zwei Jahre keine vom Arbeitgeber finanzierte berufliche Weiterbildung besucht haben.

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

kostenloser Onlinecheck der G.I.P

    Wie kann der Bildungsscheck beantragt werden?

    Vor Ihrer Anmeldung zur Weiterbildung setzten Sie sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung (z.B. VHS, IHK etc.). Meist wird vorab telefonisch erfragt, ob Sie einen Bildungsscheck beantragen können. Wenn dem so ist, können Sie sich ganz unbürokratisch Ihren Bildungsscheck dort ausstellen lassen. Zusammen mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihren Bildungsscheck bei Ihrem Weiterbildungsinstitut ab. Das Institut löst Ihren Scheck dann für Sie ein.

    nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.de

    2. Bildungsprämie

    Die Bundesregierung hat die "Bildungsprämie" eingeführt: Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Als Anreiz dafür bietet die Bildungsprämie sozusagen Weiterbildung „zum halben Preis“.

    Wer übernimmt die Kosten?

    Die Bundesregierung übernimmt die Kosten. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

    Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

    Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

    Wie kann der Bildungsscheck beantragt werden?

    Vor Ihrer Anmeldung zur Weiterbildung setzten Sie sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung (z.B. VHS, IHK etc.). Meist wird vorab telefonisch erfragt, ob Sie eine Förderung beantragen können. Wenn dem so ist, können Sie sich ganz unbürokratisch Ihre Bildungsprämie dort ausstellen lassen. Zusammen mit Ihrer Anmeldung geben Sie diese bei Ihrem Weiterbildungsinstitut ab. Das Institut löst die Prämie dann für Sie ein.

    nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info